Deutschland
Die Phrase „Deutscher Wein“ steht für qualitativ hochwertigen Wein, der in Deutschland angebaut und hergestellt wurde. Bei Deutschland handelt es sich um das nördlichste Weinanbaugebiet der Welt. Neben dem Deutschen Weinrecht gilt auch das europäische Weinrecht für den Deutschen Wein. Das Weinrecht bzw. das Weingesetz gilt für verschiedene Länder unterschiedlich. In Deutschland gibt es das Weinrecht seit 1994. Die Weine werden hier nach ihrem Zuckergehalt des Mostes und der Regionalbezeichnung in vier verschiedene Güterklassen geteilt, Ursprungs- und Landesklassifizierung werden nicht genannt. Man unterscheidet den Qualitätswein mit Prädikat, den Qualitätswein, den Landwein und zu letzt den Tafelwein. Möchte man, dass sein Wein zu einer der oberen zwei Qualitätsstufen gehört, muss der Wein die Amtliche Weinprüfung bestehen. Haben die Weine die Amtliche Weinprüfung bestanden, bekommen sie eine Amtliche Prüfnummer.In Deutschland gibt es ungefähr 80 000 Winzer, die auf 1 000 km² Wein anbauen. Von diesem Wein wird etwa ein Drittel in die Niederlande, die USA und nach Großbritannien exportiert.
Rheinland-Pfalz ist das Bundesland mit den größten Weingebieten und dem höchsten Ertrag aus Wein. Dort wird jedes Jahr in Neustadt an der Weinstraße die so genannte Deutsche Weinkönigin ernannt. Hierbei handelt es sich um die Repräsentation des Deutschen Weines durch die Deutsche Weinkönigin. Bei der Vermarktung von Wein ist es wichtig zu beachten, dass nach Deutschem Weinrecht das Wort Wein auf den Weinflaschen nicht auftauchen darf. Erlaubt sind Angaben über Rotwein, Weißwein, Jahrgang, Erzeuger und ähnliches.
Tafelweine werden in Bayern, am Neckar und am Oberrhein angebaut. Landweine am Main, an der Mosel, Ruwer, Saar.
Anbaugebiete für Qualitätswein sind laut Weingesetz Ahr, Baden, Franken, Hessische Bergstraße, Mittelrhein und noch weitere.
Insgesamt werden in Deutschland ungefähr 140 Rebsorten angebaut, die der Rotwein- und Weißweinbereitung dienen.
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